Die Systematische Therapie ist als Psychotherapieverfahren für Erwachsene (ab 18 Jahren) sozialrechtlich anerkannt. Hier werden die Kosten von den Versicherungen i.d.R. übernommen, wenn die Fachkunde von einem/einer Psychologischen Psychotherapeut*in geleistet wird.
Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bis zum einschl. 21. Lebensjahr) läuft gerade das Antragsverfahren auf sozialrechtliche Anerkennung. Die Überprüfung wird vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) geleistet. Eine genaue Zeitangabe, wann die Überprüfung abgeschlossen ist, kann derzeit noch nicht benannt werden.
Sollte sich dies ändern und eine Zeitangabe genannt werden, werde ich es hier hinterlegen.
Dies bedeutet leider auch, dass die Kosten derzeitig nicht beim kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten -mit der Fachkunde Systematische Therapie- von den GKV übernommen werden - auch wenn das "Kind" 18 Jahre alt ist.
Bei den Privatversicherung ist eine Übernahme der Kosten sehr oft möglich.
Der Selbstzahlersatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/ Psychotherapeuten.
Für Supervision und Paartherapie bzw. systematische Familien-/ Einzeltherapie werden die Kosten mit Ihnen persönlich vereinbart.